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Allgemeine Geschäfts-bedingungen

§ 1 GRUNDLEGENDES

[1]  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz "AGB" genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen etc. PP – Einfach. Besser. Arbeiten. Inh. Mario Pracht, Weißenberger Straße 5, 01324 Dresden (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Vertragspartnern (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

[2]  Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht vorab schriftlich anerkannt wurden.

[3]  Aufträge des Auftraggebers werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. 

[4]  Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

[1]  Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

[2]  Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 

[3]  Das Vertragsverhältnis kommt bei Erteilung eines Auftrags des Auftraggebers (Angebot) mit dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. 

[4]  Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Leistungen werden in der Auftragsklärung sowie der Rechnung beschrieben.

[5] Die zur Vereinbarung, Erfüllung und Abwicklung des Vertrages vereinbarte Sprache ist deutsch.

§ 3 LEISTUNGEN

[1]  Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers bzw. der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität von Arbeit und Führung beim Auftraggeber.

[2]  Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag beziehungsweise der in der Rechnung aufgeführten Leistungen.  

[3]  Der Auftragnehmer wird nach Vereinbarung und auf Anforderung des Auftraggebers in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

[4]  Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

[5]  Sofern benötigt und individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften (bspw. PC, Beamer, Pointer, elektronisches Whiteboard), Räumlichkeiten und Arbeitsmittel (bspw. Flip-Charts, Moderationskoffer, Pinwände).

[6]  Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

[7]  Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen (auch per E-Mail). Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen AGB zustande. Eine Auftragserweiterung kann aber auch dadurch erfolgen, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit schriftlich anfordert oder aber schriftlich zustimmt (auch per E-Mail).

[8]  Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftragnehmer die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

[9]  Der Auftragnehmer legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei seiner Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. 

[10]  Die Erbringung psychologisch-therapeutischer sowie rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten sind als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

[11]  Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. Der/die Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der/die Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit des Auftragsnehmers für den Auftraggeber trägt oder diese übernimmt.

§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS ODER DER AUFTRAGGEBERIN

[1]  Der Auftraggeber stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und mit ausreichend Zeit für dessen Bearbeitung zur Verfügung.

[2]  Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung die ihm oder ihr obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

[3]  Der Auftraggeber bestätigt, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage stellen.

 

§ 5 VERGÜTUNG

[1]  Die Leistungen des Auftragnehmers werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils geltenden Honorarsätzen abgerechnet und vergütet.

[2]  Kosten des Auftragnehmers für Reisetätigkeiten und/oder Unterkunft werden vom Auftragnehmer übernommen oder dem Auftraggeber gegen Vorlage entsprechender Rechnungsbelege erstattet. Im Erstattungsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Auslagen für Reisetätigkeiten und/oder Unterkunft dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der jeweils gültigen MwSt. in Rechnung zu stellen.

[3]  Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Im Vorschuss-Fall beginnt die Beratung nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

[4]  Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer dem Auftragnehmer nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen (inkl. entstandener Kosten) oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

§ 6 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

 

[1]  Dienstleistungen des Auftragnehmers werden nach den im individuellen Auftrag bzw. Vertrag aufgeführten Preisen und Zeitpunkten berechnet. Je nach Vereinbarung erfolgt die Rechnungslegung vor, während oder nach der Leistungserfüllung. Eine Kombination aus Vorschuss- und/oder Abschlags- bzw. Schlussrechnung ist möglich.  

[2]  Die vereinbarte Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Fakturierung geltenden Umsatzsteuersatz ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

[3]  Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar und werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber fällig. Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am siebten (7.) Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das vom Auftragnehmer benannte Konto zu überweisen, Abschlussrechnungen sowie alle anderen Rechnungen sind spätestens am siebten (7.) Tag nach Fälligkeit zu überweisen.

[4]  Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, kommt der Auftraggeber durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Damit ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz, mindestens aber 10% p.a. der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.

[5]  Ist der Auftraggeber Verbraucher/in, kommt er/sie durch die Mahnung, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten. 

[6]  Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber kein/e Verbraucher/in, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

§ 7 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

[1]  Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

[2]  Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von einem (1) Monat zum Monatsende vereinbart.

[3]  Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

§ 8 RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS EINER MINDESTTEILNEHMERZAHL

[1]  Der Auftragnehmer kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl für bspw. eine Schulung, einen Workshop oder ein Training vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragsparteien eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart sowie den Zeitpunkt, bis zu dem die Erklärung zum Rücktritt den Auftraggeber vor Leistungserfüllung spätestens zugegangen sein muss, angegeben haben.

[2]  Einen Rücktritt muss der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn einer Schulungsmaßnahme schriftlich erklären (auch per E-Mail oder Fax möglich).

[3]  Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Auftragnehmer unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

[4]  Wird eine Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Auftraggeber auf den vereinbarten Preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, es sei denn, dass er sich, falls vom Auftragnehmer angeboten, dafür entscheidet, auf einen anderen Termin umzubuchen.

§ 9 STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN DURCH DEN AUFTRAGGEBER UND NICHTANTRITT

[1]  Die Stornierung eines Auftrages oder einer einzelnen vertraglichen Leistung (bspw. einer Schulung, eines Workshops oder eines Trainings) ist dem Auftraggeber möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

[2]  Im Falle einer Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Vergütung und demjenigen, was der Auftragnehmer infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben, zu berechnen.

[3]  Anstelle einer konkreten Berechnung des Differenzbetrages im Sinne des vorstehenden Absatzes kann der Auftragnehmer eine pauschalierte Stornoentschädigung in folgender Höhe berechnen:

 

  • Kündigung bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 10% der Vergütung

  • Kündigung bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Vergütung

  • Kündigung bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 90% der Vergütung

[4]  Wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Differenzbetrag im Sinne des vorstehenden Absatzes niedriger ist, gilt dieser niedrigere Betrag.

§ 10 HAFTUNG

[1]  Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

[2]  Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg vom Auftragnehmer empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

[3]  Der Auftragnehmer haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keine/n Verbraucher/in handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

[4]  Die Regelung des vorstehenden Punkt erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

[5]  Die Haftung des Auftragnehmers entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gerügt wurden. 

§ 11 DATENSCHUTZ

[1]  Die im Rahmen der Zusammenarbeit erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke der Leistungserbringung verwendet, vertraulich behandelt und nur insofern an Dritte weiterzugeben, wenn dies zu Erfüllung des Vertrages oder zur Wahrung der Rechtsposition des Auftragsnehmers erforderlich ist.

 

[2] Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber über zukünftige Angebote informieren, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Dienstleistung ausdrücklich. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen (bspw. per E-Mail oder per Post versendetem Brief).

 

[3] Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht einer Straftat die Daten des Auftraggebers an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen. Des Weiteren gilt die Erklärung zum Datenschutz, welche auf www.etcpp.rocks/Datenschutz einsehbar ist und im Rahmen der Beauftragung deutlich hingewiesen wird.

 

​§ 12 Widerruf

 

[1] Auftraggeber (i.S.v. Verbraucher) haben das Recht, von Verträgen oder Buchungen innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

 

[2] Die konkreten Inhalte der Widerrufsbelehrung und deren Folgen werden dem Auftraggeber auf www.etcpp.rocks/widerrufsbelehrung und im Rahmen der Beauftragung bzw. Buchung deutlich mitgeteilt. Die Widerrufsbelehrung ist damit als ergänzender Bestandteil dieser AGB anzusehen.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

[1]  Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Paragraph 2.3 dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis bezieht sich auch auf die Abänderung der Schriftformabrede. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

[2]  Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht.

[3]  Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

[4]  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Vertragssprache ist deutsch.

[5]  Erfüllungsort ist, in Abhängigkeit den vereinbarten Leistungen, der Sitz des Auftraggebers und/oder des Auftragnehmers.

[6]  Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder seine Wirksamkeit ist das Landgericht am Sitz des Austragnehmers. Der Auftragnehmer ist aber auch berechtigt, den Auftraggeber am Ort seines Sitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

 

Stand: Juli 2024

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